Die Gewährleistung ist ein gesetzlich geregelter, verschuldensunabhängiger Anspruch, wenn eine fehlerhafte Sache übergeben (ausgeliefert) wurde, während Schadenersatz ein verschuldensabhängiger Anspruch ist.
Rechtsanwalt Dr. Veith berät und vertritt Sie umfassend im Schadenersatz- und Gewährleistungsrecht:
Schadenersatz
Gewährleistung
Produkthaftung
Verkehrsunfälle
Konsumentenschutz
Mängel im Zusammenhang mit Kauf- und Werkverträgen
Baumängel
Ärztehaftung
Anwaltshaftung
Anlegerhaftung
Mobbing etc.
Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen
Geltendmachung von Ansprüchen aus der Gewährleistung